Achtung Privatpatienten: Sozialdienst-Fehlanzeige!
- Pro:
- Kontra:
- Krankheitsbild:
- Privatpatient:
- ja
- Erfahrungsbericht:
-
Mein Vater (96 Jahre alt) war Privatpatient und seine Blase wurde wegen Blasenkrebs entfernt. Im Anschluss sollte eine geriatrische Reha-Massnahme erfolgen. Da wir als Angehörige die Verfahrensweisen nicht wirklich kannten, wollte sich der Sozialdienst um die Anträge bei den Kostenträgern kümmern. Diese waren aufgrund der vorherigen Abrechnung der Blasen-OP ja bekannt.
Es kam dann auch eine Zusage der Krankenkasse.
Was wir nicht wussten war, dass die Reha bei Privatpatienten explizit von der Beihilfe genehmigt werden muss (ärztliches Attest, also für das Krankenhaus bei Privatpatienten Standartverfahren). Als wir dann die Rechnung bei der Beihilfe eingereicht haben, wurde die Kostenübernahme wegen des fehlendndem Genehmigungsantrag abgelehnt und die Kosten in Höhe von rd. 3.500,00 blieben an meinem Vater hängen. Bei Rückfragen an die Klinik kam immer nur der kurze Verweis an die Zuständigkeit der Beihilfe. Eine anwaltliche Beratung ergab, dass es tatsächlich keine Möglichkeit gibt, das Klinik haftbar zu machen. Diese Problematik wäre in der Kanzlei bedauerlicherweide auch als solche bekannt.
Wir hätten wenigstens einen Hinweis durch den Sozialdienst erwartet.



1 Kommentar
Guten Tag Sohn1010,
vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Wir sind sehr an konstruktiver Kritik interessiert, da sie uns die Chance bietet, uns weiter zu verbessern. Bitte wenden Sie sich dazu gerne nochmal an unser Rückmeldemanagement. Die Kolleginnen sind telefonisch und per E-Mail erreichbar: Telefon 02405 62-3200 oder [email protected]. Vielen Dank!
Wir wünschen Ihnen alles Gute!
Ihr Rhein-Maas Klinikum